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Über Uns

Klarheit in Nachfolge- und Erbschaftsteuersituationen

Nachfolge, Erbschaftsteuer und Nachlassabwicklung gehören zu den vielschichtigen Entscheidungsfeldern im privaten und unternehmerischen Umfeld, deren steuerliche und praktische Auswirkungen in der Praxis häufig unterschätzt werden.

In der Nachlassabwicklung greifen steuerliche Einordnung, praktische Umsetzung und verfahrensrechtliche Anforderungen eng ineinander. Genau an dieser Schnittstelle setzen wir in der Begleitung und Beratung unserer Mandanten an.

Kanzlei und Tätigkeitsschwerpunkte

SIMON & KOLLEGEN ist eine Kanzlei mit langjähriger Historie, die bis in das Jahr 1954 zurückreicht.

Das Erbschaftsteuerrecht bildet seit mehr als 15 Jahren einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Wir begleiten Unternehmer, vermögende Privatpersonen und Familien ebenso wie Testamentsvollstrecker und institutionelle Akteure insbesondere bei Erbschaftsteuererklärungen, in der Nachlassabwicklung sowie bei den damit verbundenen steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen nach dem Erbfall.

Unsere Arbeit ist geprägt durch die Verbindung von steuerlicher Einordnung, rechtlicher Würdigung und praktischer Umsetzung. Die Begleitung einer Vielzahl anspruchsvoller Fälle hat einen Erfahrungsschatz entstehen lassen, der unsere Arbeit prägt und zugleich die Grundlage für die Inhalte dieses Portals bildet.

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Verantwortung und Ansprechpartner

Daniel Simon

Daniel Simon

Rechtsanwalt | Steuerberater | Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e. V.)

Schwerpunkt Erbschaftsteuer, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung und haftungsbezogene Fragestellungen im Zusammenspiel von Steuer- und Zivilrecht

Katrin Proske

Katrin Proske

Diplom-Betriebswirtin (BA) | Steuerberaterin

Schwerpunkt Erbschaftsteuererklärungen sowie steuerliche Verfahrensbegleitung in der Nachlassabwicklung

Stefanie Benz

Stefanie Benz

Steuerberaterin

Schwerpunkt Erbschaftsteuererklärungen sowie steuerliche Verfahrensbegleitung in der Nachlassabwicklung

Yvonne Fritz

Yvonne Fritz

Steuerfachwirtin

Schwerpunkt Erbschaftsteuererklärungen sowie laufende steuerliche Begleitung in der Nachlassabwicklung

Steuern-Recht-Klarheit

Steuern. Recht. Klarheit.

Diese drei Begriffe beschreiben den Kern unseres Denkens und Handelns:

  • Steuern – fachlich präzise und vorausschauend.
  • Recht – verbindlich und absichernd.
  • Klarheit – verständlich, strukturiert und entscheidungsorientiert.

Ziel ist es, Sachverhalte so aufzubereiten, dass sie nachvollziehbar werden und tragfähige Entscheidungen möglich sind – im Mandantengespräch ebenso wie im Besteuerungsverfahren oder in der Nachlassabwicklung.

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Arbeitsweise und Qualität

Unsere Tätigkeit ist auf strukturierte Abläufe und verlässliche Ergebnisse ausgerichtet.

Klare Zuständigkeiten, dokumentierte Entscheidungsprozesse sowie eine konsequente Fristen- und Verfahrenssteuerung sorgen dafür, dass auch anspruchsvolle Sachverhalte beherrschbar bleiben.

Ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 (DStV-Qualitätssiegel 2.0) stellt sicher, dass Qualität nicht vom Einzelfall abhängt, sondern dauerhaft verlässlich gewährleistet wird.

Zugleich bedeutet diese Arbeitsweise Verfahrenssicherheit: Steuerliche Risiken werden frühzeitig erkannt, eingeordnet und nachvollziehbar dokumentiert.

Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer im Zusammenhang

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Begleitung von Nachlassabwicklungen und der Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen.

Dabei werden steuerliche Fragestellungen nicht isoliert betrachtet. Auslegungsfragen zum Testament, Pflichtteilsansprüche, Zugewinnausgleich oder Anrechnungsbestimmungen werden stets im Zusammenhang von Zivilrecht und Steuerrecht eingeordnet.

Überblick zur Nachlassabwicklung

Überblick zur steuerlichen Einordnung

Besonderer Fokus: Testamentsvollstreckung und Haftung

Gerade im Bereich der Testamentsvollstreckung kommt der strukturierten steuerlichen Begleitung besondere Bedeutung zu.
Testamentsvollstrecker haben regelmäßig eigenständige steuerliche Pflichten zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Abgabe von Steuererklärungen – vor allem der Erbschaftsteuererklärung – sowie die Sicherstellung der fristgerechten Steuerzahlung.
Eng damit verknüpft ist die persönliche Haftung des Testamentsvollstreckers für steuerliche Risiken im Rahmen der Nachlassabwicklung
Wir unterstützen Testamentsvollstrecker – insbesondere institutionelle Akteure wie Banken oder berufsmäßige Vollstrecker – bei der steuerlichen Einordnung, der Erklärungserstellung und der Abstimmung mit der Finanzverwaltung.

Im Mittelpunkt stehen dabei verlässliche Abläufe und eine nachvollziehbare steuerliche Aufbereitung der maßgeblichen Sachverhalte. Dazu gehört insbesondere:

  • die frühzeitige Bereitstellung belastbarer Vorabberechnungen zur Liquiditätsplanung,
  • die strukturierte Aufbereitung der Besteuerungsgrundlagen zur Verprobung und Plausibilisierung,
  • die konsistente Abstimmung zwischen Nachlassverzeichnis und steuerlicher Bewertung,
  • die laufende Begleitung im Veranlagungs- und Bescheidverfahren.

Die steuerliche Einordnung erfolgt dabei stets im Zusammenhang mit den zivilrechtlichen Pflichten und Handlungsspielräumen des Testamentsvollstreckers.

Ziel ist es, Haftungsrisiken nachvollziehbar zu begrenzen und eine konsistente steuerliche Einordnung im Besteuerungsverfahren sicherzustellen.

Überblick zur Testamentsvollstreckung

Dieses Portal

Dieses Portal macht unsere praktische Erfahrung in strukturierter und verständlicher Form zugänglich.

Ziel ist es, die zentralen Zusammenhänge zwischen Nachfolgegestaltung, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer transparent zu machen und die entscheidenden Stellschrauben sichtbar zu machen.

Vertiefende Inhalte finden Sie in den Fachbereichen:

Erbschaftsteuer
Nachlassabwicklung
Nachfolgegestaltung

Eine zusammenhängende Darstellung bietet die → Magazinreihe

Leitgedanke

„Klarheit in allen Verhältnissen –
ist dem Individuum sehr förderlich.“

Johann Wolfgang von Goethe (Gespräch vom 30. Juni 1824)

Dieses Leitmotiv steht für unseren Anspruch, steuerlich und rechtlich relevante Zusammenhänge klar herauszuarbeiten, Entscheidungsräume aufzuzeigen und tragfähige Lösungen zu entwickeln – vor dem Erbfall ebenso wie danach.

Kontakt

Wenn Sie eine konkrete Nachlasssituation einordnen möchten oder Fragen zur steuerlichen Einordnung haben, ist eine frühzeitige Abstimmung sinnvoll.