Kontakt
Anfragen zur Erbschaftsteuer und Nachlassabwicklung
Wenn Sie eine konkrete Nachlasssituation einordnen möchten oder Fragen zur Erbschaftsteuer, zur Nachlassabwicklung oder zur steuerlichen Behandlung eines Erwerbs haben, ist eine frühzeitige Abstimmung sinnvoll.
Gerade bei komplexeren Nachlässen, Immobilienvermögen oder Testamentsvollstreckung lassen sich durch eine strukturierte Einordnung typische Fehler vermeiden und steuerliche Spielräume gezielt nutzen.
Kontaktaufnahme
Ihre Ansprechpartner
Daniel Simon
Rechtsanwalt | Steuerberater | Fachanwalt für Steuerrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e. V.)
Schwerpunkt Erbschaftsteuer, Nachlassabwicklung, Testamentsvollstreckung und haftungsbezogene Fragestellungen im Zusammenspiel von Steuer- und Zivilrecht
Nicole Gutzwiller
Assistenz Kanzleileitung
Wobei wir unterstützen
Wir unterstützen insbesondere bei:
- der Erstellung und Koordination von Erbschaftsteuererklärungen
- der steuerlichen Einordnung von Nachlassstrukturen
- der Begleitung von Testamentsvollstreckern und institutionellen Akteuren
- der Abstimmung mit Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren
- der Analyse von Bewertungsansätzen, insbesondere bei Immobilien
Typische Anlässe für eine Anfrage
Eine Kontaktaufnahme ist insbesondere sinnvoll, wenn:
- Immobilien oder Unternehmensvermögen zum Nachlass gehören
- mehrere Erwerber oder eine Erbengemeinschaft beteiligt sind
- bereits Schenkungen zu berücksichtigen sind
- eine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde
- Unsicherheiten bei Bewertung, Wahlrechten oder Fristen bestehen
Ablauf der ersten Abstimmung
Nach Ihrer Anfrage klären wir zunächst die Ausgangssituation und den konkreten Bedarf.
Auf dieser Grundlage lässt sich einschätzen, welche Schritte sinnvoll sind und wie eine weitere Begleitung aussehen kann.
Hinweis
Diese Seite dient der ersten Kontaktaufnahme und Orientierung.
Eine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich im Rahmen eines konkreten Mandats.